Mietdauer
Die Mietdauer darf nicht überschritten werden. Die Infrasonic GmbH kann bei nicht termingerechter Rückgabe Regress auf den Kunden nehmen. Ohne gegenseitige Abmachung mit der Infrasonic GmbH ist es dem Mieter untersagt, das Mietverhältnis an Dritte abzutreten oder die Mietsache unterzuvermieten.
Mietpreise
Die Mietpreise verstehen sich ab Lager. Preis-, Modell- und technische Änderungen bleiben vorbehalten.
Funktionstüchtigkeit
Die Mietgeräte werden von uns gewartet und werden nach bestem Wissen und Gewissen zur Miete bereitgestellt. Für Ausfälle durch Defekte während dem Gebrauch der Mietsache kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Der Vermieter ist besorgt innert nützlicher Frist einen gleichwertigen Ersatz zu leisten.
Eigentumsvorbehalt
Die Mietwaren und all derer Bestandsteile bleiben während der gesamten Mietdauer Eigentum der Infrasonic GmbH und können weder veräussert, ausgeliehen noch verpfändet werden. Bei einem Verkauf bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz der Infrasonic GmbH. Allfällige Kauf-Anzahlungen können als Miete angerechnet werden falls das Verkaufsgut nicht komplett abbezahlt wurde.
Technische Sicherheit
Die von uns vermieteten Geräte dürfen nur mit einem Fehlerstromschutzschalter (FI) betrieben werden.
Versicherung
Die Mietwaren sind nicht versichert. Der Mieter haftet vollumfänglich für alle Schäden die durch Witterung, Drittpersonen, Nichteinhalten der Netznormen, Diebstahl, Unsachgemässer Handhabung und sonstigem fahrlässigem Handeln entstehen. Die Infrasonic GmbH weist jede Haftung für Schäden und Störungen, welche auf defekte Mietwaren zurückzuführen sind, zurück.
Verpflegung und Zutritt
Während den Präsenzzeiten der Mitarbeiter der Infrasonic GmbH ist vom Mieter für eine angemessene Verpflegung zu sorgen. Für die Mitarbeiter der Infrasonic GmbH wird während der Mietdauer kostenloser Zutritt durch den Veranstalter gewährt.
Gültig ab dem 01. Januar 2021